AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
- Weitere Artikel zu: Anmeldung
Das Kleingedruckte ausnahmsweise mal in voller Größe. Nicht uninteressant - deshalb bitte durchlesen!
§1 Anwendung – Geltung
(1) Der ENDURA Alpen-Traum ist eine Veranstaltung der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG und der PLAN B event company GmbH. Motor Presse Stuttgart hat die PLAN B event company GmbH mit der Organisation und Durchführung der Veranstaltung beauftragt.
(2) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und seine Anlagen regeln die Voraussetzungen für eine Teilnahme an dem ENDURA Alpen-Traum ausschließlich.
(3) Für die Teilnahme an der Veranstaltung gelten jeweils die aktuellen AGB in der Fassung, wie sie dem Teilnehmer mit seinen Anmeldeunterlagen zugehen bzw. zur Verfügung gestellt werden. Sie sind Bestandteil des Vertrages zwischen Teilnehmer und Veranstaltung.
(4) Der Veranstalter ist berechtigt, die AGB vor der Veranstaltung anzupassen, sofern diese Änderung aufgrund von zur Zeit der Anmeldung unbekannten Umständen zur ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung notwendig werden und für den Teilnehmer zumutbar sind.
(2) Im Falle von Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich über die geänderten Bedingungen informiert. Aktuelle Änderungen werden dafür im Internet unter www.alpen-traum.com veröffentlicht.
§2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Für die kurze Distanz (Landeck nach Sulden) sind auch Jugendliche von 16 und 17 Jahren zugelassen, hier muss eine schriftliche Einverständniserklärung und Ausweiskopie eines Erziehungsberechtigten vorliegen. Gestartet wird ausschließlich als Einzelstarter. Rennräder bzw. Equipment wie z.B. Helme, Trinkflaschen etc., die der Beschreibung im Reglement nicht entsprechen, oder in sonstiger Weise die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmer oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen könnten, müssen vom Veranstalter ausdrücklich zur Teilnahme an der Veranstaltung zugelassen werden.
(2) Organisatorische Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden.
(3) Alle in der Ausschreibung und in ergänzenden Anweisungen enthaltenem Reglement, Hinweise und Vorgaben begründen eine unmittelbare Vertragspflicht des Teilnehmers. Ansprüche aller Art, die im Zusammenhang mit dem Vertrag, bzw. den von der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG und der PLAN B event company GmbH erbrachten Leistungen stehen, hat der Teilnehmer nach Ende der Veranstaltung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Veranstaltung, gegenüber der Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG und der PLAN B event company GmbH geltend zu machen.
§3 Anmeldung – Anmeldebestätigung – Teilnahmegebühr – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung – Storno
(1) Die Anmeldung kann online auf der Homepage www.alpen-traum.com über das entsprechende „Web-Formular“ oder schriftlich durch das Einsenden (per Post oder per Fax) des komplett ausgefüllten Anmeldeformulars erfolgen. Die Anmeldung ist für den Teilnehmer verbindlich. Nach vollständiger Durchführung der Registrierung erhält der Teilnehmer hierüber zunächst eine Bestätigung. Ein verbindlicher Vertrag über die Teilnahme an der Veranstaltung kommt erst mit Erhalt einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung zustande, die auch die Bestätigung der Zahlung der Teilnahmegebühr enthält. Diese ist in voller Höhe innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung zur Zahlung fällig. Bei nicht fristgerechter Entrichtung der Teilnahmegebühr, hat der Veranstalter das Recht, durch Widerruf der Anmeldebestätigung vom Vertrag zurück zu treten. In diesem Fall wird eine pauschale Aufwandsgebühr in Höhe von € 50,00 pro Teilnehmer erhoben.
(2) Das Startgeld des ENDURA Alpen-Traum beträgt 125,-€ pro Teilnehmer für die lange Distanz von Sonthofen nach Sulden und 75,-€ pro Teilnehmer für die kürzere Distanz von Landeck nach Sulden. Bei einer Anmeldung vor dem 31. Mai 2013 erhält jeder Teilnehmer eine Reduktion von 10€ auf das jeweilige Startgeld. Die Startgebühr für die Staffel (2 Personen) beträgt 140€. Den genauen Leistungsumfang eines Startplatzes findet man unter www.alpen-traum.com. Die Buchung des Rücktransfers (65,-€ pro Person, inkl. Fahrrad) ist verbindlich und im Rahmen der Registrierung vor Ort in bar zu entrichten.
(3) Zahlungen können nur per Lastschrift oder für Teilnehmer mit ausländischer Bankverbindung per (SEPA)Überweisung erfolgen.
PLAN B event company GmbH
Bankhaus Donner & Reuschel AG
IBAN: DE 96200303000365854502
Swift Code / BIC: CHDBDEHHXXX
(4) Der Veranstalter versendet an den Teilnehmer nach Erhalt der Anmeldung und Eingang des Teilnahmebeitrages eine Anmeldebestätigung. Der Veranstalter behält sich vor, einen Teilnehmer jederzeit zu disqualifizieren und/oder von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dieser entweder bei seiner Anmeldung falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht hat, er einer Sperre durch den BDR unterliegt oder der Verdacht besteht, dass der Teilnehmer nach Einnahme nicht zugelassener Substanzen (Doping) an den Start geht.
(5) Die Teilnahme ist nur in Abstimmung mit dem Veranstalter übertragbar.
(6) Tritt ein gemeldeter Teilnehmer nicht zum Start an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages.
(7) Im Rahmen der Registrierung vor Ort erhält der Teilnehmer nur gegen Vorlage seiner unterschriebenen Haftungserklärung gemäß § 5 dieser AGB oder seines Personalausweises/Reisepasses die Startunterlagen. Sollte der Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht in der Lage sein, die Startunterlagen persönlich abzuholen, dann muss er eine Person für die Abholung schriftlich bevollmächtigen. Ein Versand der Startunterlagen wird nicht vorgenommen.
(8) Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG und PLAN B event company GmbH können den Teilnehmer von der Veranstaltung ausschließen, wenn: - er gegen das Reglement und/oder die Regeln und Hinweise (vor oder während der Veranstaltung) verstößt und
- er die Veranstaltung nachhaltig stört oder sich oder andere gefährdet und
- er den Anweisungen der Veranstaltungsleitung bzw. der Mitarbeiter nicht Folge leistet.
(9) Für den ENDURA Alpen-Traum 2013 gelten folgende Stornierungsbedingungen:* Bei Stornierung bis einschließlich 31.05.2013 erhält der Teilnehmer 90% der Teilnahmegebühr zurück.
- Bei Stornierung vom 01.06.2013 bis einschließlich 02.07.2013 erhält der Teilnehmer 50% der Teilnahmegebühr zurück.
- Ab dem 03.07.2013 erhält der Teilnehmer bei Vorlage eines ärztlichen Attests 10% der Teilnahmegebühr zurück.
- Eine Rückerstattung kann nur innerhalb von 60 Tagen nach schriftlich eingegangener Stornierung erfolgen
- Ein einmaliger Wechsel ist bis 14.08.2013 gegen Zahlung einer Ummeldungsgebühr von € 50,00 möglich. Ein zweiter Wechsel ist ausgeschlossen.
Da die Startplätze personalisiert sind, ist eine Weitergabe an Dritte nur durch den Veranstalter und nicht durch den Teilnehmer gestattet.
Es wird empfohlen eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
(10) Eine Stornierung von der erfolgten Anmeldung durch den Teilnehmer kann nur schriftlich erfolgen.
(11) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit von 1.500 Startern fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen.
§4 Ausfall der Veranstaltung / Nichtantreten
Bei Ausfall der Veranstaltung bzw. einzelner Etappen aufgrund höherer Gewalt (z.B. schlechtes Wetter), Nichtantritt oder Abbruch des Veranstaltung aus Gründen, die die Veranstalter nicht zu vertreten haben, werden beide Parteien von weiteren Leistungen frei. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers, insbesondere auf Anreise- oder Übernachtungskosten, sind ausgeschlossen.
§5 Haftungsausschluss
(1) Schadensersatzansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt . Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die durch fahrlässige Pflichtverletzungen des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht wurden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner halte ich den Veranstalter von Ansprüchen Dritter frei. Der Teilnehmer ist bereit, sich Kontrollen zu unterziehen, die von der Wettbewerbsjury angeordnet werden. Er kennt und akzeptiert die Teilnahmebedingungen und das gültige Reglement. Er ist mit der Veröffentlichung von Bild- und Videomaterial von sich aus der Rennveranstaltung und seinem Namen zum Beispiel auf Start- und Ergebnislisten einverstanden. Mit der Angabe seiner E-Mail Adresse erklärt er sich einverstanden, dass die Veranstalter diese für das Versenden von Informationen an ihn nutzen darf. Er erklärt mit seiner Unterschrift die Teilnahme an der Rennveranstaltung auf eigenes Risiko und, dass er ausreichend gegen Unfälle auch im Ausland versichert ist. Es wird jedem Teilnehmer dringend den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit Hubschraubereinsatz und Krankenrückholtransport empfohlen. Der Teilnehmer erklärt ausdrücklich, dass er die Regeln gelesen und verstanden hat und wird sich daran halten. Auf die Konsequenzen bei der Nichtbeachtung der Regeln wird somit hingewiesen. Außerdem ist sich der Teilnehmer der Gefahren der Veranstaltung bewusst und nimmt freiwillig teil. Dies vorausgesetzt entbindet den Veranstalter von jeglicher Haftung.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt des Gepäcks noch für das Gepäckstück selbst, welches während der Veranstaltung vom Veranstalter transportiert wird.
(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertgegenstände, Bekleidungsstücke und Ausrüstungsgegenstände.
(3) Die Veranstalter haften nicht für Leistungsminderungen, die dadurch eintreten, dass der TN aufgrund gesetzlicher Vorschriften und/oder behördlicher Anordnungen an einer Teilnahme ganz oder teilweise gehindert ist.
(4) Der im Startort erhaltene Transponder muss von jedem Teilnehmer im Zielbereich der letzten Etappe abgegeben werden. Die Abgabe wird von einem ENDURA Alpen-Traum Mitarbeiter registriert. Bei allen Teilnehmern deren Transponder wir bis zum 14.10.2013 nicht erhalten, wird die Pfandgebühr, die bei der Abholung der Startunterlagen hinterlegt wird und 50,00 € beträgt, nicht zurück erstattet.
(5) Bei Beauftragung Dritter durch den Teilnehmer z.B. Rettungsdienste, sind die dabei entstehenden Kosten durch den Teilnehmer selbst zu tragen bzw. hat der Veranstalter das Recht, eventuell entstandene Kosten von dem Teilnehmer einzuziehen.
Es wird dringend empfohlen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, die auch Hubschraubereinsätze und Rückholtransport beinhaltet.
(6) Bei Schäden, die am Fahrrad durch den Rücktransport von Sulden nach Sonthofen oder Landeck eventuell entstehen können, kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen. Der Transport ist auf eigene Gefahr.
§6 Datenerhebung und – verwertung
(1) Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und weitergegeben sowie die im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein.
(3) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen (Filme, Videokassette etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers auf der Strecke und beim Zieleinlauf, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.
(4) Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte zum Zweck der Zeitmessung, Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen ins Internet weitergegeben werden.
(5) Der Teilnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Vornamens, Geburtsjahres, Teamnamens, seiner Startnummer und seiner Ergebnisse (Platzierungen und Zeiten) in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen elektronischen Medien wie dem Internet einverstanden. Ferner erfolgt durch die Angabe seiner E-Mail Adresse eine Erlaubnis an den Veranstalter, Informationen an ihn zu versenden.
(6) Der Teilnehmer kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich, per Telefax oder E-Mail widersprechen.
§ 7 Verjährung
Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter verjähren in einem Jahr ab Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährung. Die vorstehenden Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Veranstalter:
Motor Presse Stuttgart GmbH & Co. KG
Leuschnerstr. 1
70174 Stuttgart
Tel. +49 7152 9415-52
mail. sabrina.weiss@motorpresse.de
Organisator:
PLAN B event comany GmbH
Geiselgasteigstr. 120
81545 München
Tel. +49-89-651299-30
mail. info@planb-event.com
- Regulations Endura Alpen-Traum engl. (pdf)JETZT DOWNLOADEN
- AGB Endura Alpen-Traum dt. (pdf)JETZT DOWNLOADEN



